Düsseldorf. Zum 19. Dezember ist die neue Verordnung für betriebliche Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Sie enthält Regelungen zum Anwendungsbereich, den Werk- und Betriebsfeuerwehren sowie den Überprüfungsbehörden.
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.