Düsseldorf. Zum 1. Oktober 2019 ist eine neue „UVV Feuerwehr“ in Kraft getreten. Konkret handelt es sich um die DGUV-Vorschrift 49. Eine Überarbeitung war aufgrund von Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, neuen Erkenntnissen aus dem Unfallgeschehen und veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Die Durchführungsanweisungen zur alten UVV werden ebenfalls ersetzt und zwar durch die neue DGUV-Regel 105-049 „Feuerwehren“.
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.