Kreis Euskirchen. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung sind ab dem 28. April strengere Sanktionen bei Verstößen einschlägig.
Unter anderem werden Geschwindigkeitsverstöße härter geahndet. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 21 km/h überschreitet muss neben einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften greift das Fahrverbot bereits ab einer Überschreitung von mehr als 26 km/h.
Geschützt werden sollen durch die Änderungen insbesondere sogenannte schwache Verkehrsteilnehmer, darunter vor allem Radfahrer. Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.
Vor allem für die Fahrer von großen Einsatzfahrzeugen ist auch folgende Regel von Bedeutung: Zur Vermeidung von schweren Unfällen beim Abbiegen dürfen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse innerorts dort, wo mit Radfahrer- und Fußgängerverkehr zu rechnen ist, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
(Oliver Geschwind, Geschäftsführer KFV)
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.