NRW. Die Fristen zur Atemschutznachuntersuchung werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Das teilte die Unfallkasse NRW im aktuellen Feuerwehrreport 14/2020 mit. Konkret geht es um die Feststellung der Eignung für den Atemschutz- oder Tauchereinsatz durch entsprechende Arbeitsmediziner. Weitere Ausnahmen gibt es für die Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern.
„Damit werden pandemiebedingte fristbezogene Ausnahmeregelungen für Atemschutzgerätträger und Feuerwehrtaucher, die schon während des ersten COVID-19-Lockdowns im Frühjahr 2020 Anwendung gefunden hatten, nunmehr wieder aktiviert und zunächst bis zum 31.03.2021 befristet“, berichtet Christoph Schönborn, der Geschäftsführer des VdF NRW.
(Oliver Geschwind, Geschäftsführer KFV).
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.