Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen können künftig auch Jugendfeuerwehren für ihr langjähriges Bestehen ausgezeichnet werden. Das teilte das Innenministerium nun mit einem Erlass mit.
„Die Jugendfeuerwehr ist ein wichtiger Bestandteil zur Jugendpflege und Nachwuchsgewinnung. Wegen ihrer Bedeutung für das gesamte Feuerwehrsystem und um Brandschutz und Technische Hilfeleistung in den Gemeinden auch langfristig sicherzustellen, sollen künftig auch Jugendfeuerwehren bei herausragenden Gründungsjubiläen eine Ehrenurkunde erhalten“, bekräftigte das Ministerium.
Voraussetzung sei, dass die Jugendfeuerwehr mindestens 50 Jahre besteht oder ein weiteres durch die Zahl 25 teilbares Jubiläum erreicht hat. Eine Meldung ist auf dem Dienstweg (Leiter der Feuerwehren) bereits bis zur Mitte des Vorjahres einzureichen.
Schon jetzt werden Feuerwehren (Berufs-, Freiwillige und Werkfeuerwehren) bei herausragenden Gründungsjubiläen mit einer Ehrenurkunde bedacht, wenn sie mindestens 75 Jahre bestehen oder ein weiteres, durch die Zahl 25 teilbares Jubiläum erreicht haben.
(Oliver Geschwind, Geschäftsführer KFV)
Kreisfeuerwehrverband
Euskirchen e.V.